Beschleunigte Grundqualifikation „LKW“ + „BUS“

Beschleunigte Grundqualifikation „LKW“ + „BUS“

Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer LKW und BUS gem. BKrFQG (IHK-Prüfung)

Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine Grundqualifikation nachweisen. Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Zeitstunden (140 x 60 Min.) Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht besitzen.

Für die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf demFührerschein nachgewiesen.

Während der Schulung werden Kenntnisse aus den drei Bereichen

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  • sozialrechtlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr sowie
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

vermittelt.

Wer benötigt eine beschleunigte Grundqualifikation?

Alle Berufskraftfahrer (unabhängig von der Gültigkeit des Führerscheins) mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE, die ab dem 10.09.2008 ihren Führerschein erworben haben und Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen und zukünftig auch im Güterkraftverkehr durchführen wollen.

Sowie alle Berufskraftfahrer (unabhängig von der Gültigkeit des Führerscheins) mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE, die ab dem 10.09.2009 ihren Führerschein erworben haben und Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen und zukünftig auch im Straßenpersonenverkehr durchführen wollen.

Besonderes:

Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 Stunden, davon 2,5 Stunden praktische Ausbildung. Bei Quereinsteigern verkürzt sich die Ausbildung auf 96 Stunden, davon 10 Stunden praktische Ausbildung (je Stunde = 60 Minuten).

Die theoretische Prüfung verkürzt sich bei Umsteigern auf 45 Minuten, bei Quereinsteigern auf 60 Minuten.

Im Güterverkehr der Klasse C1, C1E (LKW< 7,5 to. z.G.) beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Im Güterverkehr der Klasse C, CE (LKW> 7,5 to. z.G.) beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E (max. 16 Fahrgastplätze) beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
Im Personenverkehr der Klasse D, DE unterscheidet man zwischen Linienverkehr bis 50 km ab 21 Jahren und in anderen Verkehren ab 23 Jahren.

Definition Umsteiger:

Personen, die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln / oder umgekehrt.

Definition Quereinsteiger:

Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen,-Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)

Dauer: 20 Tage á 7 Stunden

Die Qualifikation ist 5 Jahre gültig.

Kosten:
2.100,00 € netto zuzügl. IHK-Prüfungsgebühren (120,00 €) und Fachbuchkosten