ADR-Auffrischungskurs

ADR-Auffrischungskurs

Jeweils vor Ablauf der fünf Jahre muss der Fahrzeugführer durch die Teilnahme an einer Fortbildung, die mit der Handelskammer-Prüfung endet, seine Kenntnisse unter Beweis stellen.

Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der bestehenden ADR-Bescheinigung.

Inhalt:

Inhalt dieses Seminars ist die Unterweisung in die rechtlichen Vorschriften, der GGVSEB und des ADR und die Vorbereitung auf die HK-Prüfung, die im Anschluss an das Seminar bei uns im Haus abgenommen wird.

Kosten:
224,00 € netto*(zuzügl. 70,00 € IHK-Prüfungsgebühren)