AGB für öffentlich geförderte Maßnahmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Öffentlich geförderte Maßnahmen –

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle öffentlich geförderten Maßnahmen der Unternehmensgruppe der Bremer Verkehrs- und Logistik Akademie GmbH, nachfolgend BVLA genannt. Die Unternehmensgruppe besteht aus der Unternehmensgruppe der Bremer Verkehrs- und Logistik Akademie GmbH, der Verkehrsakademie Weser-Ems und der Verkehrs- und Logistik Akademie Nord.)
1.2 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Bundesagentur für Arbeit, entgegenstehen.

2. Inhalte

2.1 Die Inhalte entsprechen dem zu Beginn der Maßnahme gültigen Angebot.
2.2 Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse (wie z.B. Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnung) werden eingehalten.
2.3 Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Maßnahme-Verlaufs bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Bildungs-/ Maßnahmezieles. Änderungen des Releasestandes des Software-Herstellers können zu entsprechenden Modifikationen im Aufbau und Inhalt der Maßnahme führen.

3. Absage einer Maßnahme

Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die die BVLA nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Maßnahmen abgesagt werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Berechnung der Lehrgangsgebühren erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Lehrgangsangebote (Kursprogramm, Informationsbroschüren etc.).

5. Voraussetzungen zur Teilnahme

Über die Teilnahme entscheidet die BVLA aufgrund der für die ausgewählte Maßnahme verbindlichen Zugangsvoraussetzungen auf der Basis eines Beratungsgespräches und – soweit vorgesehen – des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung bzw. des Eingangstestes.

6. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

6.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
6.2 Eine Anmeldung von SGB III oder SGB II -geförderten Teilnehmer/-innen kann nur erfolgen, wenn ein Beratungsgespräch mit dem/der Zuständigen in der Bundesagentur für Arbeit oder der JobCenter oder der optierenden Kommune erfolgt ist.

7. Rücktritt

7.1 Ein Rücktritt ist nur schriftlich (Unterschrift des/der Teilnehmers/in) bis zum letzten Werktag vor Maßnahmebeginn (Eingang bei der BVLA) möglich.
7.2 Erfolgt ein Rücktritt, weil die im Rahmen des SGB III oder SGB II beantragte Förderung für den Lehrgang oder für den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht bewilligt wird, entstehen ihm/ihr keine Rücktrittskosten.

8. Kündigung

Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
8.1 Kündigung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin. Wenn nicht anders vereinbart, gelten nachstehende Regelungen: Die Kündigungsfrist des Teilnehmers/der Teilnehmerin beträgt 4 Wochen. Die Kündigung hat gegenüber der Ausbildungsstätte zu erfolgen. Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten kann die Kündigung erstmals zum Ende des 3. Monats, sodann jeweils zum Ende des nächsten Lehrgangsquartals ausgesprochen werden.
Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmegebühren bis zum Kündigungstermin berechnet. Ohne ordnungsgemäße Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.
8.2 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes ( z. B. Arbeitsaufnahme) bleibt unberührt.
8.3 Kündigung durch die BVLA:
Die BVLA ist insbesondere zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende berechtigt, falls – eine öffentlichen Förderung entfällt, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Kosten nicht im voraus selbst aufbringt, – bei Verstoß gegen die Teilnehmerregeln gemäß Ziff. 9 oder gegen die Haus- bzw. Institutsordnung.
8.4 Ist ein Teilnehmer/ Teilnehmerin nicht in Arbeit und nimmt eine Arbeit während des laufenden Lehrganges auf, so berührt dies die Geschäftsgrundlage dieses Vertrages.
8.5 Im Falle einer Berufsausbildung nach §§ 4 ff BBiG ist die Kündigung schriftlich zu begründen.

9. Regeln für die Teilnahme

9.1 Oberstes Ziel aller Beschäftigten der BVLA ist der Erfolg aller Teilnehmer/-innen. Deshalb sind deren Anweisungen zu befolgen.
9.2 Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen.
Der Stundenplan sowie eine vor Ort aushängende Haus- bzw. Institutsordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind einzuhalten.
9.3 Zur Verfügung gestellte Geräte sowie Unterrichts- und Trainingsräume sind pfleglich zu behandeln.
9.4 Essen, Trinken und Rauchen ist ausschließlich in hierfür ausdrücklich zugelassenen Räumen gestattet.
9.5 Abfall darf nur über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
9.6 Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich zur Beteiligung an den Erfolgskontrollen während der Maßnahme und nach Ende hinsichtlich des Erfolges auf dem Arbeitsmarkt.
9.7 Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur im Rahmen der Ausbildung verwendet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Software.
9.8 Die Teilnehmer/-innen haften für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren entstehen.
9.9 Ebenso darf auf keinen Fall nicht-lizenzierte bzw. Fremdsoftware auf den Computern der BVLA installiert werden.
9.10 Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Maßnahmeinhalten genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts- und/oder sittenwidrige Internetseiten aufzurufen.
9.11 Die Teilnehmer/-innen stellen die BVLA von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können.
9.12 Kosten für eine unzulässige private Nutzung sind vom Teilnehmer zu tragen.
9.13 Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Regeln verstoßen, können von der Maßnahme ausgeschlossen oder gekündigt werden. Der BVLA bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnahmeregeln geltend zu machen.

10. Datenschutz

Die für die Dienstleistung notwendigen Teilnehmerdaten werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz der BVLA zweckgebunden verarbeitet.

11. Abschluss und Prüfung

Die Maßnahme endet alternativ mit
– der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikates,
– der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung,
– der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, wie z.B. der IHK.
Die Durchführung und Auswertung der Prüfungen erfolgen nach dem maßnahmen-spezifischen Prüfungsplan.

12. Zeugnisse

Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bescheinigt.

13. Betriebliche Erprobung

Wenn im Rahmen der Maßnahme eine betriebliche Erprobung vereinbart ist, unterstützt die BVLA die Teilnehmer/-innen, geeignete Betriebe zu finden.

14. Haftung

Die BVLA haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art. Die Teilnahme an einer Qualifizierung garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung. Die BVLA garantiert nicht den Erfolg einer Maßnahme.

15. Schadenersatz

15.1 Schadenersatzansprüche sind beiderseits innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen, andernfalls sind sie verfallen.
15.2 Wird der Anspruch abgelehnt oder erklärt sich die Gegenseite nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, entfällt der Anspruch, wenn er nicht binnen einer Frist von weiteren 3 Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.
15.3 Die Ausschlussfristen gelten nicht für eine Haftung wegen Vorsatz.

16. Vertragsgestaltung

16.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
16.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt uns sehr am Herzen. An dieser Stelle möchten wir Sie daher über den Datenschutz in unserem Unternehmen informieren. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

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Unternehmensgruppe der Bremer Verkehrs- und Logistik Akademie GmbH
Utbremer Straße 67
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Geschäftsführer: André Lüken